Sommerkurs 1

1. Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.

Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen?  Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?

Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.

2. Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG

In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.

Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?

Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.  

Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.

Interessante Stunden mit einem spannenden und praxisrelevanten Thema warten auf Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Seminardauer:

1 Tag:    9 bis 17 Uhr

297,50 € Seminargebühr

(enthält 47,50 € MwSt.) inkl. Tagungspauschale
X

Die Tagungspauschale beinhaltet:

● Schreibunterlage mit Block und Stiften

● Getränke unbegrenzt im Tagungsraum

● Versorgung mit Kaffee und Tee durchgehend

● zwei Kaffeepausen mit herzhaften, süßen und fruchtigen Snacks

● Mittagsessen mit 3-Gang-Menü

 

Anmeldeformular (PDF)

Bitte senden Sie uns das Anmeldeformular per Fax, Post oder E-Mail ausgefüllt zurück.

Schulungstermine

Kennziffer Termin Ort Dozent Hotel/Location
24-28-007 07.06.2024 Berlin Hörstemeier, Martin Park Inn
24-28-001 21.06.2024 Lehrte Hahn, Hans Jürgen Median Hotel
24-28-008 21.06.2024 Düsseldorf Hörstemeier, Martin van der Valk Airport
24-28-009 28.06.2024 Köln Hörstemeier, Martin Mercure Köln/West
24-28-004 13.07.2024 Aschheim Kröger, Olaf Achat Schreiberhof
24-28-010 17.07.2024 Stuttgart Gramlich, Rudolf Parkhotel Stuttgart Messe
24-28-011 24.07.2024 Meerane Gramlich, Rudolf Hotel Meerane
24-28-012 26.07.2024 Erfurt Gramlich, Rudolf Légère Hotel
24-28-005 27.07.2024 Nürnberg Kröger, Olaf Novotel am Messezentrum
24-28-006 10.08.2024 Biberach Kröger, Olaf Jordanbad
24-28-002 16.08.2024 Westerstede Hahn, Hans Jürgen Ringhotel Voss
24-28-003 23.08.2024 Hamburg Hahn, Hans Jürgen Novotel
Hier geht's zur Druckversion der Terminübersicht (PDF)