INTENSIV-
SEMINAR III
Präsenz-Seminarreihe an bundesweit wechselnden Veranstaltungsorten.

Hans-Jürgen Hahn
mehr erfahren
Martin Hörstemeier
mehr erfahren
Olaf Kröger
mehr erfahrenHans-Jürgen Hahn
mehr erfahrenMartin Hörstemeier
mehr erfahren
-
Hans-Jürgen Hahn
Gehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen | Personalfachkaufmann | staatl. geprüfter Betriebswirt
- 1968 bis 1975 bei Steuerberatungs-gesellschaften tätig.
- Seit 1983 Steuerring-Beratungsstellenleiter.
- Seit 1984 nebenberuflicher Dozent und Autor für Steuerrecht in verschiedenen Ausbildungsinstituten.
- Seit 1989 Sonderberater beim Steuerring.
- 1989 bis 2020 Bereichsleiter beim Steuerring.
- Seit 2003 hauptberuflich für den Steuerring in verschiedenen Funktionen tätig.
- 2004 bis 2014 Mitglied des Steuerring-Aufsichtsrates.
- Seit 2007 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.

-
Martin Hörstemeier
Diplom-Kaufmann | Steuerberater | Bilanzbuchhalter (IHK) | geprüfter Beratungsstellenleiter
- 1990 bis 2010 tätig in Großunternehmen.
- Seit 2003 Beratungsstellenleiter beim Steuerring.
- Seit 2004 selbständig als Unternehmensberater.
- Seit 2009 Regionalbetreuer, bzw. Bereichsleiter beim Steuerring.
- Seit 2010 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.
- Seit 2014 im Prüfungsausschuss zur Bilanzbuchhalterprüfung der Südwestfälischen IHK Hagen.

-
Olaf Kröger
Diplom-Finanzwirt (FH)
- Seit 1995 Beamter in der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.
- Seit 2007 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.
-
Seminardauer
1 Tag | 9:00 bis 16:00 Uhr
-
Seminargebühr
297,50 € | inkl. Tagungspauschale
(enthält 47,50 € MwSt.)
Die Tagespauschale beinhaltet:
- Schreibunterlage mit Block und Stiften
- Getränke unbegrenzt im Tagungsraum
- Versorgung mit Kaffee und Tee durchgehend
- zwei Kaffeepausen mit herzhaften, süßen und fruchtigen Snacks
- Mittagsessen mit 3-Gang-Menü
-
Halle/Westfalen | 09.07.2026
Ihr Seminar findet im Court Hotel in Halle/Westfalen statt. Eine sehr schöne Tagungslocation, die mit ihrer gehobenen Ausstattung und einer top Lage punkten kann. Für die Zeit nach dem Seminar bietet der angrenzende Sportpark Halle eine vielzahl von sportlichen Aktivitäten und der Golf Club Teuteburger Wald liegt nur 3 km entfernt. Wen es in die nahe gelegene Umgebung zieht, für den sind Sehenwürdigkeiten wie z.B. das Schloss Ravensburg, die Sparrenburg oder der Heimat-Tierpark Olderdissen in ca. 15 Autominuten erreichbar. Der Bahnhof Halle/Westfalen ist nur ca. 15 Gehminuten entfernt.
Veranstaltungsort:
- Court Hotel
- Roger-Federer-Allee 6 | 33790 Halle/Westfalen
- Telefon: 05201 - 89 90
- Website
Parken:
- Parkplätze stehen am Hotel kostenfrei zur Verfügung
- E-Ladesäulen am Bahnhof Halle/Westfalen (ca. 1,2 km entfernt)
Dozent:
Martin Hörstemeier
-
Ulm | 23.07.2026
Ihr Seminar findet im Leonardo Royal Hotel in Ulm statt. Das moderne Hotel befindet sich in einem Geschäftsviertel und ist nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Für Ihre Freizeitgestaltung nach dem Seminar stehen Ihnen eine Sauna und ein Fitnessbereich zur Verfügung. Wen es in die Ulmer Innenstadt mit seinen zahlreichen Sehenswürdigkeiten, wie z.B. das Ulmer Münster, den Marktplatz oder das schiefe Haus zieht, kann diese problemlos zu Fuß erreichen.
Veranstaltungsort:
- Leonardo Royal Hotel Ulm
- Mörikestraße 17 | 89077 Ulm
- Telefon: 0731 - 40 72 70
- Website
Parken:
- Parkplatz Tiefgarage (gegenüber vom Hotel) / pro Tag: 18,00 €
Dozent:
Olaf Kröger
-
Hamburg | 20.08.2026
Ihr Seminar findet im angesagten Mövenpick Hotel Hamburg statt, einem ehemaligen Wasserturm der in der Mitte des Sternschanzenparks angesiedelt ist. Die Lage des Hotels könnte nicht besser sein, um den Sehenswürdigkeiten der Hansestadt nach dem Seminar noch einen Besuch abzustatten. Die in direkter Nähe zum Hotel gelegenen öffentlichen Verkehrsmittel bringen Sie innerhalb von wenigen Minuten z.B. zum berühmten Michel, der Elbphilharmonie oder auf die legendäre Reeperbahn. Der Hafen und der Jungfernstieg sind auch zu Fuß gut zu erreichen.
Veranstaltungsort:
- Hotel Mövenpick Hamburg
- Sternschanze 6 | 20357 Hamburg
- Telefon: 040 - 334 41 10
- Website
Parken Tiefgarage / Hotel:
- Überdachte Parkplätze / pro Tag: 30,- €
- E-Ladestationen vorhanden
Dozent:
Hans-Jürgen Hahn
| Kennziffer | Termin | Ort | Dozent | Hotel |
|---|---|---|---|---|
| 26-40-002 | 09.07.2026 | Halle / Westfalen | Martin Hörstemeier | Court Hotel Halle |
| 26-40-004 | 23.07.2026 | Ulm | Olaf Kröger | Leonardo Royal Hotel Ulm |
| 26-40-001 | 20.08.2026 | Hamburg | Hans-Jürgen Hahn | Hotel Mövenpick Hamburg |

-
Hans-Jürgen Hahn
Gehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen | Personalfachkaufmann | staatl. geprüfter Betriebswirt
- 1968 bis 1975 bei Steuerberatungs-gesellschaften tätig.
- Seit 1983 Steuerring-Beratungsstellenleiter.
- Seit 1984 nebenberuflicher Dozent und Autor für Steuerrecht in verschiedenen Ausbildungsinstituten.
- Seit 1989 Sonderberater beim Steuerring.
- 1989 bis 2020 Bereichsleiter beim Steuerring.
- Seit 2003 hauptberuflich für den Steuerring in verschiedenen Funktionen tätig.
- 2004 bis 2014 Mitglied des Steuerring-Aufsichtsrates.
- Seit 2007 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.

-
Martin Hörstemeier
Diplom-Kaufmann | Steuerberater | Bilanzbuchhalter (IHK) | geprüfter Beratungsstellenleiter
- 1990 bis 2010 tätig in Großunternehmen.
- Seit 2003 Beratungsstellenleiter beim Steuerring.
- Seit 2004 selbständig als Unternehmensberater.
- Seit 2009 Regionalbetreuer, bzw. Bereichsleiter beim Steuerring.
- Seit 2010 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.
- Seit 2014 im Prüfungsausschuss zur Bilanzbuchhalterprüfung der Südwestfälischen IHK Hagen.

-
Olaf Kröger
Diplom-Finanzwirt (FH)
- Seit 1995 Beamter in der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.
- Seit 2007 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.
Kompetent
Mehr als 16 Jahre Erfahrung im Bereich Steuerschulungen
Praxisnah
Alle Dozenten sind erfahrene Steuerprofis
Ganzjährig
Rund 20 Seminarreihen bundesweit
Kostenfrei
Für Steuerring-Berater
und deren Mitarbeiter
KOSTEN. TERMINE. SONSTIGE INFORMATIONEN.
Wissenswertes rund um Ihr Seminar

Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung
In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.
Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen? Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?
Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.

Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG
In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.
Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?
Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.
Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.

Imobilien im Erbfall
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.
Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.
Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.
Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.

Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.
Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.
Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.

Zusätzliche Seminarthemen
- AO-Hemmungen rund um die Festsetzungsfrist.
- Ein DBA lesen und verstehen.
- Tücken der Anlage N-AUS - Fallstricke bei § 50d EStG und Steuerring Aktuell II/ 2024
Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung
In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.
Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen? Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?
Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.
Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG
In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.
Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?
Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.
Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.
Imobilien im Erbfall
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.
Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.
Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.
Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.
Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.
Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.
Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.
Zusätzliche Seminarthemen
- AO-Hemmungen rund um die Festsetzungsfrist.
- Ein DBA lesen und verstehen.
- Tücken der Anlage N-AUS - Fallstricke bei § 50d EStG und Steuerring Aktuell II/ 2024

Imobilien im Erbfall
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.
Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.
Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.
Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.

Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.
Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.
Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.

Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung
In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.
Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen? Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?
Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.

Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG
In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.
Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?
Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.
Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.
Fordernd, aber nicht überfordernd
Der praxisnahe Lehrplan vermittelt Wissen kompakt, kurzweilig und präzise.
Optimal vorbereitet
Die gut verständlichen Schulungsunterlagen unterstützen Sie auch später im Tagesgeschäft.
Kompetenz in allen Bereichen
Mitarbeit auf Augenhöhe. Arbeiten Sie festangestellt für den Steuerring und helfen Sie Menschen bei ihrer Einkommensteuererklärung.
TeLios ist ein Argument
Rund 73% der neuen Steuerring-Berater gaben in der letzten Umfrage an, sich auch aufgrund des umfangreichen Angebots von TeLios für den Steuerring entschieden zu haben.
Lust auf eine Karriere beim Steuerring?
Wir suchen ständig Steuerfachleute für die Beratung in der Einkommensteuer – in Selbstständigkeit und Festanstellung. Bei uns erwarten Sie alle Vorteile einer starken Gemeinschaft – verbunden mit attraktiver Vergütung und persönlicher Betreuung.
Der Steuerring - ein einzigartiges Netzwerk.
Der Steuerring (Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.) zählt mit bundesweit über 1.100 Beratungsstellen und rund 400.000 Mitgliedern zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland.


